Anweisungen zur Spielsicherheit

Achtung! Jeder Teilnehmer unserer Veranstaltung Der Zwist ist erst nach Unterzeichnung der Sicherheitsbestimmungen zum Spiel zugelassen! Bei Minderjährigen gilt die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

1. Die Spieler unterlassen alles, was zu einer Gefährdung von Mitspielern führen könnte.

2. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an einem Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenz seines Handelns verantwortlich!

3. Bei allen dargestellten Kämpfen mit den Spielwaffen sind Kopf- und Halstreffer, sowie Stechen verboten! Hierbei gelten alle Treffer über der Schulterlinie. An unübersichtlichen oder gefahrenträchtigen Stellen wie z. B. Treppen, Abgründen, Felsvorsprüngen, zugänglichen Gebäudeöffnungen oder bei nächtlichen Streifzügen auf dem Spielgelände verpflichtet sich der Spieler zur Umsicht und ist für seine Handlung selbst verantwortlich. Jegliche Art von waffenlosen Kampf als Attacke sowie das Mitführen echter Waffen ist untersagt! Vorsätzliche Körperverletzung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung!

4. Für sämtliche Spielwaffen gelten folgende Bestimmungen:

5. Besondere Vorsicht ist auch im Umgang mit offenem Feuer und Licht (Fackeln, Lagerfeuer) mit Chemikalien sowie mit pyrotechnischen Effekten(etwa für Magier etc.) geboten. Diese müssen von der Spielleitung genehmigt werden, die deren Verwendung jederzeit untersagen kann, wenn Bedenken bezüglich der Sicherheit bestehen. Feuerwerkseffekte dürfen nicht an besonders gefährdeten Orten wie Scheunen oder im trockenen Wald verwendet werden!

6. Stoffe, die konsumiert werden (Tränke/Pulver), dürfen auch in größeren Mengen keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Spielkomponenten wie Pulver, Farbe, Duftstoffe usw. sollen bei äußerer Anwendung auf einen Mitspieler nicht ätzend wirken, auswaschbar und leicht entfernbar sein und nicht allergieerregend.

7. Spielunterbrechungen aus Sicherheitsgründen können von jedem Mitspieler mit dem Ruf TIMEOUT angekündigt werden und müssen unbedingt befolgt werden. Ein Timeout tritt grundsätzlich und automatisch bei einer Verletzung eines Spielers ein. Eine Spielunterbrechung erfolgt nur aus Sicherheitsgründen, bei Verletzungen oder auf besondere Weisung der Spielleitung. Ein Timeout wird vorzugsweise von einem Spielleiter durch den Ruf TIME-IN aufgehoben. Ist kein Spielleiter vor Ort, dann wird das Signal von demjenigen gegeben, von dem die Spielunterbrechung ausging.

8. Den Anweisungen der Spielleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Einschlägige Bestimmungen (u. a. Verbot zur Begehung einzelner Bereiche, Räumlichkeiten) gelten grundsätzlich ohne Ausnahme. Wenn von der Spielleitung für ein Spiel über diese allgemeinen Sicherheitsbestimmungen hinausgehenden oder davon abweichende Anordnungen getroffen werden, so haben diese Vorrang gegenüber den hier aufgelisteten Bestimmungen.

9. Das Spielareal wird von mir in seinem ursprünglichen Zustand zurückgelassen.

10. Durchgriffsmöglichkeiten seitens des Veranstalters, mit denen ich mich einverstanden erkläre, können bei folgendem Fehlverhalten meinerseits zum Ausschluss der Veranstaltung führen:

11. Etwaige zusätzliche Kosten, die bei dem Ausschluss von einer Veranstaltung entstehen könnten, trägt der betreffende Teilnehmer in voller Höhe selbst!

12. Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotrografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

13. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Vertretung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.

14. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.

15. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

16. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.

17. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax sowie E-mail umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert und nur für Newsletter des Veranstalters verwendet. Darüber hinaus werden vorübergehende Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.